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Straßenbau, Ver- und Entsorgung

Entwurfsvermessung

Die Entwurfsvermessung dient der Erstellung einer Planungsgrundlage. Sie ist gleichbedeutend mit der Basisdatenerfassung gemäß Nr. 3 der RASVerm.

In Absprache mit dem Planungsbüro wird das Lage- und Höhenfestpunktfeld in Punktauswahl, Punktdichte und Genauigkeit so angelegt, dass es auch in der späteren Bauausführung zur Verfügung steht.

Unsere Mitarbeiter besitzen eine langjährige Erfahrung in der Erfassung der planungsrelevanten topografischen Situation auch in den Anschlussbereichen. Daten der Straßenverwaltung (Beschilderung, Kilometrierung, OD-Steine) werden nachgewiesen. Auf diese Weise können Nacherfassungen auf ein Minimum reduziert werden.

Die Grenzen des Liegenschaftskatasters werden über Passpunkte in das Ergebnis der topografischen Vermessung eingepasst. Als Datenquelle dient zunächst die Automatiserte Liegenschaftskarte (ALK), da diese in digitaler Form von der Vermessungsverwaltung geliefert werden kann. Aufgrund der z.T. noch unzureichenden Genauigkeit der ALK (s.a. Liegenschaftskarte) im Bereich mehrerer Meter ist sie für die Erstellung eines signifikanten Grunderwerbsplanes nur bedingt geeignet. Wir führen daher eine gezielte Genauigkeitsprüfung und ggf. –verbesserung anhand des Nachweises der Vermessungszahlen durch.

Die Abgabe der Daten erfolgt analog und digital in den Formaten dxf, dwg, Card1, PolyGIS.


Achsabsteckung

Die wesentlichen geometrischen Größen der Projektierung müssen dem bauausführenden Unternehmen zum Baubeginn in der Örtlichkeit übergeben werden. Dazu ist der Bauher verpflichtet. In der Lage ist dies zumeist die Hauptachse der Baumaßnahme. In der Höhe sind dies entsprechende Festpunkte, deren Abstand nach Nr. 2.3.1 der RASVerm einen gegenseitigen Abstand von 250 m nicht überschreiten sollen.

Wir unterstützen den Bauherrn in seiner Verpflichtung. Dazu übernehmen wir vom Planungsbüro die Absteckungsunterlagen über die Projektgeometrie. Die geometrischen Bezugssysteme nach Lage und Höhe wurden in der Örtlichkeit durch entsprechende Festpunkte bereits im Zuge der Entwurfsvermessung (s.o.) festgelegt. Die Absteckungen erfolgen in enger Abstimmung mit dem bauausführenden Unternehmen. Dabei werden die Übergabeprotokolle fachgerecht ausgearbeitet und für den späteren Nachweis zusammengestellt.

Die örtliche Sicherung der übergebenen Projektgeometrie und die laufende Kontrolle ist dann Sache des Bauunternehmens. Auch diesen Auftrag zur baubegleitenden Vermessung übernehmen wir gern. Wir stecken die Detailgeometrie in Krümmungsbereichen ab oder richten Böschungslehren für Einschnitte oder Aufschüttungen her.

Das nebenstehende Beispiel zeigt eine Baustelle, die durch uns betreut wurde.


Flächen- und Massenermittlung

Abgerechnet wird zum Schluss – dies gilt auch für die eingebauten Mengen oder die angelegten Flächen.

Wir bieten uns als eine unabhängige Stelle an, die für Sie die abrechnungsrelevanten Daten erfasst.

Basis sind die Regelungen für die Elektronische Bauabrechnung (REB). In Absprache mit dem Auftraggeber der Straßenbaumaßnahme wird im Vorfeld festgelegt, wie die Massen berechnet werden sollen („Nach Querprofilen“ oder „Zwischen Begrenzungslinien“). Auch die Oberflächen können aus Querprofilen oder nach separatem Aufmaß berechnet werden.

Entsprechend den Festlegungen erfassen wir die maßgeblichen Punkte. Nach Abschluß der Baumaßnahme liefern wir die prüffähigen Unterlagen in analoger und digitaler Form.

Wir stellen Sie als Bauunternehmen von allen Arbeiten frei, die in diesem Bereich anfallen. Ihre Bauleiter stehen in der Zeit für andere Aufgaben zur Verfügung. Sie können davon ausgehen, dass die Rückgabe nicht prüffähiger oder unvollständiger Unterlagen durch den Auftraggeber der Vergangenheit angehört.


Bestandsdokumentation

Eine vollständige und aktuelle Bestandsdokumentation ist wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Versorgungsunternehmen und die Träger der Straßenbaulast ihren Verpflichtungen im Rahmen des Betriebs und der Auskunft nachkommen können.

Wir besitzen auf diesem Gebiet eine langjährige Erfahrung und „sprechen dadurch dieselbe Sprache“ wie die Mitarbeiter der Versorgungsträger. Die Datenerfassung und grafische Ausgestaltung erfolgt auf der Basis der technischen Vorschriften ( z.B. DIN 4132, RASVerm. ) . Eine Datenübergabe in den gängigen Formaten dxf und dwg ist selbstverständlich. Im Bereich des Kanalkatasters können wir die Daten darüberhinaus in den Formaten ISYBAU und Cubis_Polis abgeben. Darüberhinaus ist eine Datenabgabe im Format des Systems PolyGIS möglich.

Sofern gewünscht können zusätzliche Sachdaten objektbezogen erfasst werden. Durch selbstentwickelte Schnittstellensoftware ist die Abgabe dieser Informationen in jedem beliebigen Format möglich.


OKSTRA

Der Objektkatalog für das Straßen- und Verkehrswesen wurde unter Federführung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) konzipiert und wird ständig weiterentwickelt. Er hat das Ziel, die wesentlichen Objekte der verschiedenen Fachbereiche zu definieren, die innerhalb des Straßen- und Verkehrswesens tätig sind. Gemeinsam bilden sie das Informationssystem Straße, wie in der RASVerm gefordert wird.

Die Objekte werden nach fachlichen Gesichtspunkten in sog. Schemata eingeteilt. Für den Bereich der Vermessung sind z.B. die Schemata „Allgemeine Geometrieobjekte“, „Vermessungspunkte“, „Kataster“ und „Topographie“ interessant. Innerhalb der „Allgemeinen Geometrieobjekte“ gibt es Punkte, Linien, Flächen, Texte und DGM, welche wiederum länderspezifisch nach Fachbedeutungen differenziert werden.

Neben der Beschreibung der Objekte wird im OKSTRA auch die Schnittstelle definiert, mit der die Objekte zwischen verschiedenen Anwendungsprogrammen ausgetauscht werden. Als Datenformate sind derzeit CTE und XML festgelegt.

Zur Abgabe der OKSTRA-Daten nutzen wir das Programmsystem VESTRA der Firma AKG Software. Wir haben uns für dieses System entschieden, da es auch in einigen Straßenbauverwaltungen der Bundesländer eingesetzt wird.


3D-Kanalvermessung

Üblicherweise werden schadhafte Abwasserkanäle in offener Bauweise saniert. Der öffentliche Verkehr wird im Zeitraum der Bautätigkeit eingeschränkt, womöglich muss die Straße auch ganz gesperrt werden. Je nach Bedeutung der Straße kann dies zu erheblichen Behinderungen führen, sodass eine geschlossene Bauweise sinnvoll wäre. Fallweise kann eine offene Bauweise auch gänzlich unmöglich sein, weil z.B. die Kanaltrasse oberirdisch überbaut ist.
In diesen genannten Fällen kommen sog. Inlining-Verfahren zur Anwendung. Dabei wird über dem Kanal lediglich ein Kopfloch eingerichtet und verbaut und der Kanal in diesem Bereich geöffnet. Mit einem speziellen Vortriebsystem werden anschliessend vorgefertigte Teilrohre (z.B. aus GlasFaserverstärktem Kunststoff) in den bestehenden Kanal eingefügt.

Wesentliche Voraussetzung für die Herstellung der Rohrstücke ist eine exakte Vermessung des bestehenden Kanals. In begehbaren Kanälen (ab DN 1000) erfassen wir für Sie die Querschnittsgeometrie, Lage und Abmaß der Zuläufe usw. Die Daten können als 3-dimensionale Koordinaten oder 2-dimensional mit zusätzlicher Ausarbeitung von Schnittbildern geliefert werden. Der digitale Datenaustausch erfolgt regelmäßig im dxf-Format, aber auch andere Formate werden unterstützt (GEOgraf, Card, PolyGIS).

Anschliessend kann eine optimale hydraulische Dimensionierung berechnet und der Leistungsnachweis für den neuen Kanal erbracht werden.

Nebenstehend finden Sie zwei Beispiele für die Ausarbeitung von Kanalquerschnitten.

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sanierungsbedarf
sanierungsbedürftige Straße und zugehörige Entwurfsvermessung
Entwurfsvermessung
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Achsabsteckung1
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Achsabsteckung im Straßenbau
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Achsabsteckung2
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Kanalsanierung
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